5 - Pflegegrundsätze im Klinikum

5 Pflegegrundsätze und –leitgedanken: Von der Aufnahme ins Krankenhaus bis zur Entlassung sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegedienstes ständige Ansprechpartner für Patientinnen und Patienten und ihre Angehörigen. Das Pflegeleitbild gilt als Grundlage für die tägliche Arbeit aller pflegerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es beschreibt die pflegerische Grundeinstellung und Wertorientierung im Rahmen des Behandlungs- bzw. Pflegeprozesses:

  1. Die Patientinnen und Patienten sind Mittelpunkt unseres pflegerischen Handelns. Während des stationären Aufenthaltes berücksichtigen wir ihre individuellen Wünsche und Gewohnheiten im Rahmen unserer Möglichkeiten und sorgen für optimale und individuelle Pflege und Betreuung. Unsere Patientinnen und Patienten sollen sich bei uns wohl und angenommen fühlen.
  2. Wir begegnen unseren Patientinnen und Patienten mit Würde und Respekt. Ihre Wünsche und Ängste werden respektiert und im Rahmen unseres pflegerischen Handelns beachtet. Wir sehen die Patientinnen und Patienten als Mensch und achten Sie in ihrer Lebenssituation, gleich welcher Religion und Kultur. Sie werden so behandelt, wie wir selbst behandelt werden wollen.
    Wir achten die Privatsphäre im Rahmen unserer Möglichkeiten und schaffen eine Atmosphäre, die Geborgenheit und Sicherheit vermittelt, so dass unsere Patientinnen und Patienten sich wohl fühlen.
  3. Wir unterstützen das Recht auf Selbstbestimmung, das heißt, wir respektieren die Meinung unserer Patientinnen und Patienten und setzen uns für eine nach den Erfordernissen gestaltete Pflege ein. Somit geben wir unseren Patientinnen und Patienten nicht das Gefühl, ihre Selbstbestimmung zu verlieren oder aufgeben zu müssen. 
  4. Unsere Pflege ist für unsere Patientinnen und Patienten nachvollziehbar. Wir gestalten unsere Arbeit für sie und alle an der Patientenbetreuung Beteiligten einsehbar. 
  5. Um diese uns gesetzten Anforderungen zu erfüllen, sichern wir unsere Professionalität durch Fort- und Weiterbildung.