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ENTBINDUNGSANGEBOTE
Alle Mütter, die sich in die Obhut von Babytown begeben, können gewiss sein, dass ihnen hier eine hohe Sicherheit geboten wird. Das Storchennest (Kreißsäle) zeichnet sich durch optimale räumliche und apparative Möglichkeiten aus.
Ausschlaggebend ist jedoch das Team, das fachliches und menschliches Vertrauen und die notwendige Sicherheit für die Geburt gibt. Die werdende Mutter bestimmt, auf welche Art das Kind zur Welt kommen soll (Wasserentbindung, Kreißbett, etc.).
Das Team von Babytown erfüllt alle Wünsche, so lange keine Besonderheiten bei der Geburt dagegen sprechen. Moderne Überwachungsmethoden, schonende Verfahren der Geburtshilfe, Wunschkaiserschnitt und die Behandlung von Schmerzen unterstützen die Geburt.
Bei der Beckenendlage (Steißlage) liegt das Kind mit dem Gesäß vorneweg in Richtung Geburtskanal. Diese untypische Lage tritt in ca. fünf Prozent der Schwangerschaften auf. Die Diagnose einer Beckenendlage wird bei der gynäkologischen und geburtshilflichen Untersuchung gestellt und durch den Ultraschall bestätigt. Eine Beckenendlagenentbindung ist schwieriger, weil das Gesäß oder auch die Füße weniger geeignet sind, den Geburtsweg aufzudehnen, als der Kopf. Wenn der Steiß geboren ist, kommt der Zeitpunkt, zu dem die Nabelschnur abgedrückt wird, der Kopf aber noch in der Gebärmutter ist. Dies ist ein kritischer Zeitpunkt, da die Geburt des Köpfchens erschwert sein kann.
Aus vielerlei Gründen wird daher in der heutigen Zeit im Falle der ersten Schwangerschaft zu einem Kaiserschnitt geraten. Unter günstigen Bedingungen kann man aber das Kind von außen aus der Beckenendlage in eine Schädellage drehen, man nennt dies „äußere Wendung“.
Das Babytownteam betreut die werdende Mutter auch gerne bei einer natürlichen Entbindung aus Beckenendlage. Als Voraussetzung hierfür sollte zum Beispiel das Kind nicht zu groß und das Verhältnis zwischen dem Becken der Mutter und dem Köpfchen des Kindes ausgewogen sein.
Ein Geburtsplanungsgespräch ab der 35. SSW ist hier sinnvoll.
In diesem Punkt unterscheidet sich Babytown ein bisschen von anderen Kliniken. Der oberster Grundsatz ist, die Geburt dann einzuleiten, wenn sich Probleme abzeichnen. Sind die Probleme von Seiten des Kindes, gibt es keine Einschränkung bezüglich des Geburtstermins; hier muss immer im Sinne des Kindes gehandelt werden.
Wichtig ist die Frage, wann die Schwangerschaft bei unauffälligem Kind beendet werden soll. Die Antwort darauf lautet: So lange alles in Ordnung ist, kann man den Geburtstermin auch mal um 2 Wochen verstreichen lassen, man muss nur sicher gehen, dass auch wirklich alles in Ordnung ist. Das tut das Babytownteam. Eine sture Geburtseinleitung ab dem 10. Tag nach dem errechneten Termin ist nicht gerechtfertigt. Viel wichtiger sind oft die Fragen: „Kann ich die Geburt auch früher einleiten, die Schwangerschaft belastet mich stark, schade ich dadurch meinem Kind?“
In Babytown wird es so gehalten, dass in begründeten Fällen, wenn der Geburtstermin sehr nahe ist, durchaus der Natur ein bisschen auf die Sprünge geholfen werden kann. Die Methoden zur Einleitung haben sich deutlich verbessert, sind schonender und effektiver als früher.
Bei der mechanisch unterstützten Entbindung wird die Austreibung beschleunigt, indem das Kind mit Hilfe von Instrumenten langsam und vorsichtig aus dem Geburtskanal gezogen wird. Es gibt hierbei zwei Arten von Instrumenten. Zum einen wird dafür eine Saugglocke benutzt, die am Kopf des Kindes angesetzt wird. Zum anderen verwendet man eine Art Zange, die mit zwei Löffeln vorsichtig den Kopf des Kindes umfasst.
Wann sind solche Maßnahmen nötig?
Diese mechanischen Hilfsinstrumente kommen dann zum Einsatz, wenn es erforderlich ist, die Austreibung zu beschleunigen. Die Gründe, die es notwendig machen, die Geburt rasch zu beenden sind:
- Dem Kind geht es schlecht (das lässt sich im Rahmen der peripartalen Überwachung, v. a. im CTG, erkennen)
- Die Mutter ist erschöpft oder eine Grunderkrankung (z. B. Asthma oder Herz-Kreislauf-Erkrankung) führt zu einer geringeren Belastbarkeit
- Geburtsstillstand
"Technische" Voraussetzung für den Einsatz von Saugglocke oder Zange ist, dass das Kind bereits tief genug in den Geburtskanal vorgedrungen ist und Lage, Haltung und Einstellung einen Einsatz der Instrumente möglich machen. Außerdem muss die Geburtshelferin bzw. der Geburtshelfer sicher sein, dass kein Missverhältnis vorliegt (z. B. bei sehr zierlichen Frauen oder sehr großem Kopf des Kindes), also der Kopf sicher durch das mütterliche Becken passt, der Muttermund vollständig geöffnet ist und die Fruchtblase bereits geplatzt ist. Bei Notfallsituationen oder wenn das Kind noch relativ hoch liegt, wird normalerweise ein Kaiserschnitt gemacht.
Was geschieht genau?
Die Ärztin bzw. der Arzt und die Hebamme klären die Patientin genau über die Vorgehensweise auf. Sie (oder ihre Begleitperson, wenn sie nicht dazu imstande ist) sollte diese Gelegenheit nutzen, um alle offenen Fragen zu stellen. Allerdings kann dies in einer Notsituation, in der es auf eine rasche Entbindung ankommt, leider nicht immer wahrgenommen werden. Für die Entbindung mit Hilfe von Instrumenten muss die Beckenbodenmuskulatur möglichst entspannt sein, die werdende Mutter sollte nur wenig bzw. keine Schmerzen verspüren. Wenn die Zeit ausreicht, wird entweder eine PDA oder ein Pudendusblock vorgenommen.
Ob die Saugglocke oder die Zange zum Einsatz kommt, wird im Einzelfall entschieden. Beide Instrumente werden am kindlichen Kopf angesetzt. Nach einem Probezug wird durch wehensynchronen Zug (d.h. es wird gezogen, wenn die Mutter presst) der Kopf geboren. Nach der Geburt des Kopfes wird das Instrument abgenommen und der Körper in der nächsten Wehe "normal" geboren. Auf die regelgerechte Entbindung der Schultern (äußere Drehung!) muss gesondert geachtet werden, da es auch selten nach der Geburt des Kopfes zum Geburtsstillstand (Schulterdystokie) kommen kann.
Welche Risiken gibt es?
Zu den Komplikationen gehören beim Kind Blutergüsse, Hautabschürfungen, sowie seltener auftretende vorübergehende Lähmungen eines Gesichtsnerven. Die häufigste Komplikation ist eine harmlose Schwellung der Kopfschwarte. Diese ist häufig nach wenigen Tagen gänzlich verschwunden. Sehr selten kann es zu Hirnblutungen und Schädelbrüchen kommen. Bei der Mutter kann es zu Dammrissen, sowie Rissen in der Scheide und im Gebärmutterhals kommen, seltener kommt es zu Rissen im Analbereich. Diese werden unmittelbar nach der Geburt operativ versorgt, bei größeren Verletzungen auch in Vollnarkose.
“Tut die Geburt sehr weh?“ „Werde ich die Schmerzen aushalten?“ „Was kann man gegen die Schmerzen machen?“ „Wird man mir auch wirklich helfen?“
Diese oder ähnliche Fragen wird sich jede werdende Mutter während ihrer Schwangerschaft stellen, vor allem beim ersten Kind. Jede Frau erlebt Schmerzen anders, deshalb sind die Geburtsberichte anderer Frauen nur bedingt hilfreich. Im Wesentlichen kann der Geburtsschmerz in 3 Arten unterteilt werden:
- Wehenschmerz
- Dehnungsschmerz des Gebärmutterhalses und Eröffnungsschmerz des Muttermundes
- Dehnungsschmerz des Beckenbodens
Dank des Fortschritts in der Medizin kann eine Geburt heutzutage nahezu schmerzfrei erlebt werden. Die grundsätzliche Entscheidung für eine Schmerzausschaltung sollte die Patientin jedoch selbst treffen und rechtzeitig mit ihrer Ärztin bzw. ihrem Arzt und der Hebamme die zur Verfügung stehenden Maßnahmen der Schmerzbekämpfung und deren Nebenwirkungen besprechen. Unter der Geburt kann sie dann entscheiden, ob und welche Hilfen sie in Anspruch nehmen möchte.
Viele Schwangere wünschen nicht unbedingt die völlig schmerzfreie Geburt, sondern nur eine leichte Schmerzlinderung. Neben alternativen Maßnahmen wie Akupunktur, Aromatherapie, Entspannungsübungen, autogenem Training etc. stehen mit der sogenannten Periduralanästhesie, dem Lachgas und dem Pudendusblock wirksame Verfahren der Schmerzausschaltung jederzeit zur Verfügung. Viele Schwangere empfinden es als sehr beruhigend, dass sie die Schmerzen nicht unbedingt ertragen müssen und haben deshalb deutlich weniger Angst vor der Geburt.
Wenn es denn mal sein muss, endet eine Entbindung in einem Kaiserschnitt. Das weiß jeder, aber wer kennt schon den Unterschied zwischen Kaiserschnitt und schonendem Kaiserschnitt, der in Babytown praktiziert wird.
Der "klassische" Kaiserschnitt war eine "richtige" Operation für große Chirurgen. Alle Bauchschichten wurden mit dem Skalpell oder der Schere durchtrennt und doppelt und dreifach wieder vernäht. Drainagen und Dauerblasenkatheter waren an der Tagesordnung. Fast immer wurde der Eingriff in Vollnarkose durchgeführt.
Nicht so bei der schonenden Art des Kaiserschnitts in Babytown, dem Kaiserschnitt nach der Methode von Misgav-Ladach. Die Narkoseform ist in der Regel, wenn nichts anderes gewünscht ist, eine örtliche Betäubung. Der Partner ist dabei und gibt seiner Frau zusätzliche Sicherheit. Nur die Haut wird noch sauber mit dem Skalpell aufgetrennt, alles andere wird nur noch auseinander gedrängt, um möglichst wenig Gewebe zu verletzen. Zum Verschluss der verschiedenen Schichten gibt es nur noch drei Fäden, nämlich einer für die Gebärmutterwunde, einer für das straffe Bindegewebe über dem Muskel und eine feine, dünne Naht für die Haut. Alle Fäden bleiben, keiner wird später entfernt. Keine Drainagen, keine Katheter.
Das Ergebnis ist beeindruckend. Fast alle Frauen können nach dem Kaiserschnitt schon am selben Tag essen und trinken, umhergehen und ihr Kind umhegen. Manche gehen bereits nach zwei Tagen nach Hause, die meisten genießen noch einige Tage Babytown. Duschen klappt bereits nach 2 Tagen, nach einer Woche ist die Wunde schon recht stabil. So durchgeführt, ist der Kaiserschnitt zu einer risikoarmen Entbindungsform geworden, wobei die normale Entbindung immer noch schonender und sicherer ist.
Babytown verfügt über zwei große, moderne Entbindungswannen, die die Geburt oder die Stunden davor erleichtern können.
Es muss nicht immer die gesamte Geburt darin stattfinden, oft genügt es schon, ein wenig Zeit in der schwerelosen warmen Umgebung zu verbringen, um die Geburt zu erleichtern.
Übrigens: Der Partner darf - muss aber nicht - mit hinein, er steht (sitzt) der werdenden Mutter zur Seite, verleiht ihrem Körper Stabilität oder stellt die passende Temperatur ein.
Mittlerweile besteht die Möglichkeit, die Art der Entbindung selbst zu bestimmen.
Werdende Mütter haben damit die Möglichkeit, sich einen Kaiserschnitt "zu wünschen". Das Babytownteam hinterfragt diesen Wunsch, berät die werdende Mutter und versucht, ihr Ängste zu nehmen, die eventuell für den Wunsch verantwortlich sind. Das Team klärt die Patientin gut auf und trifft gemeinsam mit ihr eine Entscheidung.
Wenn die Entscheidung zum Kaiserschnitt getroffen ist, dann ist es auch gut so. Das Babytownteam maßt sich nicht an, über die Patientin zu bestimmen oder Druck auf sie auszuüben.
Das Klinikum Bielefeld - Mitte unterstützt Frauen, die eine anonyme oder vertrauliche Geburt wünschen, bei der Entbindung sowie bei der Vor-und Nachsorge.
Bei einer anonymen Geburt kann die Mutter ihr Kind medizinisch sicher und vertraulich zur Welt bringen, ohne ihre Identität preiszugeben. Die persönlichen Daten der Mutter werden also zu keinem Zeitpunkt irgendwo erfasst. Das Neugeborene wird von der Klinik oder der entbindenden Hebamme in die Obhut des Jugendamts gegeben. Das Jugendamt kümmert sich dann um ein Adoptionsverfahren. Das Recht des Kindes, die eigene Herkunft zu erfahren, ist dabei leider nicht durchsetzbar und steht dem Recht der Mutter nach, selbst über die Herausgabe und Verwendung persönlicher Daten zu bestimmen. Alle Beraterinnen sowie alle an der Geburt beteiligten Personen, die der Mutter in dieser Zeit zur Seite stehen, unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Sie begleiten die Frau auch nach der Entbindung, wenn sie es wünscht.
Die vertrauliche Geburt unterscheidet sich von der anonymen Geburt darin, dass die Mutter ihre Personendaten gegenüber einer Beratungsstelle bzw. den Beraterinnen zur Erstellung eines Herkunftsausweises (Vor- und Zuname, Geburtsdatum und Anschrift der Schwangeren) bekannt gibt. Die hinterlegten persönlichen Daten der Mutter kann ausschließlich das Kind nach seinem 16. Geburtstag einsehen. Anstelle des richtigen Namens wird im gesamten weiteren Verlauf der Schwangerschaft und der Geburt nur noch ein Pseudonym genutzt, das die Schwangere selbst wählen kann. Sie darf auch den Namen für das Kind selbst bestimmen. Das Neugeborene wird nach der Geburt in die Obhut des Jugendamtes gegeben. Das Jugendamt kümmert sich dann in der Folge nach etwa einem Jahr um das Adoptionsverfahren. Somit bleibt der Mutter jederzeit noch die Möglichkeit, das Kind wieder zu sich zu nehmen. Das geht aber nur, wenn sie dann ihre wahre Identität aufdeckt.
Die vertrauliche Geburt ist ein bundesweites Hilfsangebot.
Sowohl die Beratung als auch die Kosten für die vertrauliche Geburt sowie Vor- und Nachsorge werden übernommen, müssen also nicht selbst gezahlt werden.
Auch wenn die Schwangere noch keine Beratungsstelle aufgesucht hat, findet sie in einem Krankenhaus oder bei einer Hebamme Hilfe. Die Klinik oder die Hebamme geben der Schwangeren zunächst anonym eine Nummer und informieren die Beratungsstelle. Die Beratungsstelle setzt sich dann mit der Schwangeren in Verbindung und kümmert sich – wenn die Frau es im Rahmen der anonymen Beratung wünscht - um alles Weitere.
Weitere Informationen sind zu finden unter https://www.geburt-vertraulich.de/vertrauliche-geburt/.