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ÄRZTLICHE BEHANDLUNG
Nach der Ankunft des Patienten wird die behandelnde Ärztin/ der behandelnde Arzt die Patientin oder den Patient untersuchen und nach Art und Ausmaß ihrer / seiner Beschwerden fragen. Dabei können auch Unterlagen über frühere Krankheiten und verordnete Medikamente hilfreich sein, die deshalb - sofern vorhanden - mitgebracht werden sollten.
Es wird ein individuell abgestimmter Behandlungsplan erarbeitet, wobei es sich um notwendige Operationen oder auch um die Verabreichung von Medikamenten handeln kann. Die Ärztin/ der Arzt wird in einem Gespräch genau darüber informieren und alle Fragen offen beantworten. Im Interesse des Heilerfolgs sollten alle ärztlichen Anweisungen genau befolgt werden. Dazu gehört auch die Einnahme der verordneten Medikamente. Die Verantwortung für die ärztliche Behandlung trägt die jeweilige Chefärztin/ der jeweilige Chefarzt der Klinik. Zusammen mit den Ober- und Stationsärztinnen und -ärzten überwacht sie/ er den gesamten Verlauf der Behandlung. Wenn Sie Fragen bzgl. der Erkrankung oder Behandlung haben, können Sie sich vertrauensvoll an die Stationsärztinnen und -ärzte, die Ihnen täglich zur Verfügung stehen, wenden. Auf Wunsch kann selbstverständlich mit jeder anderen ärztlichen Fachkraft einen Gesprächstermin vereinbart werden.
Vor diagnostischen Eingriffen oder Operationen werden Sie über die Wirkungen, mögliche Risiken oder eventuelle Komplikationen informiert. Diese Maßnahmen können nur mit Ihrem Einverständnis durchgeführt werden, weshalb in diesen Fällen Ihre Unterschrift auf einem Formular benötigt wird. Alle Ärztinnen und Ärzte sind an die Schweigepflicht gebunden. Deshalb dürfen auch Familienangehörigen oder Freunden Auskünfte über die Behandlung oder den Gesundheitszustand nur erteilt werden, wenn Sie es vorher genehmigt hat. Bei Kindern erhalten grundsätzlich nur die Erziehungsberechtigten entsprechende Auskünfte.