INFORMATIONEN ZUR ELEKTRONISCHEN PATIENTENAKTE (EPA) FÜR STATIONÄRE PATIENT*INNEN

Informationen bzgl. der elektronischen Patientenakte (ePA) in der seit dem 15.01.2025 geltenden Fassung („ePA für alle“) (gemäß §§ 346, 347, 348 SGB V)

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

diese Information betrifft Sie, wenn Sie eine elektronische Patientenakte (ePA) haben. Die ePA ist eine Akte, die alleine Ihrer Verantwortung unterliegt. Dies bedeutet, dass alleine Sie darüber entscheiden, ob Informationen in Ihrer ePA gespeichert werden, wer diese einsehen und darauf zugreifen darf und ob Informationen gelöscht werden.

SPEICHERUNG BESONDERS WICHTIGER INFORMATIONEN, ES SEI DENN, SIE WIDERSPRECHEN

Sofern Sie bereits eine ePA nutzen, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir werden einige Informationen Ihrer aktuellen Behandlung, die besonders wichtig sind, in Ihrer ePA speichern. Dazu müssen Sie uns nicht auffordern. Wir erledigen dies automatisch für Sie. Dies betrifft unter anderem folgende Informationen ihres aktuellen Aufenthalts bzw. ihrer aktuellen Behandlung bei uns:

  • Daten zu Laborbefunden,
  • Befundberichte aus bildgebender Diagnostik,
  • Befundberichte aus ärztlichen Untersuchungen und Maßnahmen und
  • Entlassbriefe

Dasselbe gilt, wenn uns Informationen aus vorangegangenen Behandlungen in unserer Einrichtung vorliegen und es uns im Hinblick auf Ihre weitere medizinische Versorgung als sinnvoll erscheint, diese ebenfalls in Ihrer ePA zu speichern.

Sollten Sie eine Übermittlung und Speicherung dieser Informationen in ihrer ePA nicht wünschen, werden wir diese selbstverständlich nicht vornehmen. Bitte teilen Sie uns dies mit! Vielen Dank!

ÜBERMITTLUNG UND SPEICHERUNG WEITERER INFORMATIONEN IN DIE EPA AUF IHREN WUNSCH

Sollten Sie wünschen, dass über die oben genannten Informationen hinaus weitere Informationen in Ihrer ePA gespeichert werden, teilen Sie uns dies bitte mit! Sofern wir diese Informationen im Rahmen Ihrer aktuellen Behandlung erheben und elektronisch verarbeiten, werden wir auch diese in Ihrer ePA speichern.

RECHT AUF WIDERSPRUCH, LÖSCHUNG ODER BESCHRÄNKUNG

Sie haben das Recht, einer Speicherung von Informationen in Ihrer ePA bezogen auf den einzelnen Behandlungsfall zu widersprechen. Wenn Sie widersprechen, bezieht sich Ihr Widerspruch einheitlich auf sämtliche oben genannten Informationen insgesamt. Der Widerspruch ist nicht in Bezug auf Einzelinformationen möglich.

Außerdem können Sie alle Informationen, die in Ihrer ePA gespeichert sind bzw. die von uns eingetragen wurden, selbst löschen.

Statt einer Löschung können Sie auch die Bearbeitung bzw. Lesbarkeit beschränken. Eine „Beschränkung“ bietet den Vorteil, dass die Informationen in Ihrer ePA gespeichert und von Ihnen genutzt werden, aber nicht von allen bzw. nur von Ihnen gesehen werden können. Sie alleine entscheiden darüber, ob nur Sie alle Informationen sehen oder für wen welche Informationen sichtbar sind. Diese Einstellung können Sie über Ihr Smartphone, Ihren PC, Laptop o.ä. selbst vornehmen.

RECHT AUF WIDERSPRUCH ODER BESCHRÄNKUNG BEI GEFAHR DER DISKRIMINIERUNG/STIGMATISIERUNG

Es kann sein, dass wir im Rahmen Ihrer aktuellen Behandlung besonders sensible Daten in Ihrer ePA speichern, die bei einem Bekanntwerden dazu führen könnten, dass Sie ggf. diskriminiert oder stigmatisiert werden. Bei solchen Daten handelt es sich zum Beispiel um Daten über sexuell übertragbare Infektionen, psychische Erkrankungen und Schwangerschaftsabbrüche.

Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie einer Speicherung in der ePA widersprechen können oder dass Sie die Lesbarkeit dieser Daten beschränken können. Dies gilt auch für Daten aus vorangegangenen Behandlungen.

SPÄTER SICHTBAR GEMACHTE DOKUMENTE

Sollten Informationen Ihrer ePA zum Zeitpunkt der Aufnahme in unserer Einrichtung für uns nicht sichtbar sein, da unser Zugriff beschränkt ist, weisen wir auf Folgendes hin: Werden diese Informationen zu einem späteren Zeitpunkt für uns sichtbar gemacht, erhalten wir darüber keine Benachrichtigung und können diese daher nicht im Behandlungsprozess berücksichtigen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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