Vorhofohr-Verschluss (LAA-Okkluder)

Bei Patient*innen mit Vorhofflimmern oder Vorhofflattern besteht abhängig vom Alter und den Begleiterkrankungen häufig die Notwendigkeit einer Blutverdünnung mit Marcumar oder den Direkten Oralen Antikoagulanzien (sogenannte DOAKs) zur Verhinderung eines Schlaganfalles. Schlaganfälle entstehen in der Regel durch eine Gerinnselbildung innerhalb einer Aussackung der linken Herzvorkammer, dem sogenannten Herzohr (Left atrial appendage, LAA).

Es gibt jedoch Patient*innen, die aufgrund von Blutungsereignissen wie z.B. Blutungen aus dem Magen- und Darmtrakt oder Hirnblutungen, diese Blutverdünner nicht oder nur mit einem deutlich erhöhten Risiko einnehmen können. Für diese Patient*innen kann der Verschluss des Herzohres durch Implantation eines Schirmchens (sogenannter Okkluder) über die Leiste hilfreich sein.

Verschluss eines Vorhoseptumdefektes ASD-/PFO-Okkluder

Beim ungeborenen Kind besteht ein Kurzschluss zwischen der linken und rechten Vorkammer des Herzens. Bei den meisten Menschen verschließt sich dieses Loch einige Zeit nach der Geburt. Bei einigen Menschen jedoch bleibt der Kurzschluss, sogenannter Vorhofseptumdefekt, bestehen. Dies führt meist nicht zu Problemen. Wenn jedoch zu viel Blut über den Kurzschluss fließt, kann es in manchen Fällen zu einer Belastung des rechten Herzens kommen. Dies äußert sich in Form von Luftnot und häufigen pulmonalen Infekten. Im fortgeschrittenen Stadium kann es dann zu Wasseransammlungen in den Beinen kommen. Auch kann ein solcher Kurzschluss die Ursache für ungeklärte Schlaganfälle sein. Liegen solche Probleme vor, kann die Indikation zum Verschluss des Vorhofseptumdefektes gestellt werden. In der Regel erfolgt dies über ein Schirmchen (sogenannter Okkluder), der mittels Katheterverfahren über die Leiste in das Herz eingebracht wird.